1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51„Lechpark“ der Gemeinde Untermeitingen;
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Untermeitingen hat in seiner Sitzung vom 09.03.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 „Lechpark“ beschlossen.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flur Nrn. 1413/26 und 1413/27 wobei sich die Änderungen ausschließlich auf das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1413/26 beziehen. Der Umgriff ist aus Anlage 1 der Bekanntmachung zu entnehmen.
Anlass der Änderung ist die Erweiterung der zulässigen Nutzungen um Anlagen und Nutzungen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Vom Stadtplanungsbüro Opla, Augsburg, wurde ein Entwurf des Bebauungsplanes mit Satzung und Begründung erarbeitet. Die Entwürfe wurden vom Gemeinderat am 09.03.2023 gebilligt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird nun die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es kann sich daher jeder Bürger in der Zeit vom
08.05.2023 bis zum 12.06.2023
im Rathaus der Gemeinde Untermeitingen sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld, jeweils Von-Imhof-Str. 6, 86836 Untermeitingen, Zimmer 10, 1. Stock, über die Planung informieren und sich zu dieser äußern. Ferner ist die Planung im Internet unter www.lechfeld.de einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.