Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Untermeitingen hat in seiner Sitzung vom 17.11.2022 die 13. Änderung des Flächennutzungsplans zur Steuerung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen beschlossen.
Es ist beabsichtigt, mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplans geeignete Flächen im Gemeindegebiet als „Konzentrationsflächen Windenergie“ auszuweisen und für den übrigen Außenbereich die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu begründen.
Der räumliche Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplans erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet in Sinne von § 35 BauGB und ist in der Planzeichnung (A) ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird nun die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es kann sich daher jeder Bürger in der Zeit
vom 06.04.2023 bis 12.05.2023
im Rathaus der Gemeinde Untermeitingen sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld, jeweils Von-Imhof-Str. 6, 86836 Untermeitingen, Zimmer 10, 1. Stock, über die Planung informieren und sich zu dieser äußern. Ferner ist die Planung im Internet unter https://lechfeld.de/untermeitingen/bauen-wohnen-baugebiete-bebauungsplan/ einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht, oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
13. FNP-Änderung Planzeichnung (A)
13. FNP-Änderung Begründung und Umweltbericht (B)