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Baugebiete
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Gewerbestandort

13. Änderung des Flächennutzungsplanes (sachliche Teilflächennutzungsplanänderung Windkraft)

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat Untermeitingen hat in seiner Sitzung vom 17.11.2022 die 13. Änderung des Flächennutzungsplans zur Steuerung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen beschlossen.

 

Es ist beabsichtigt, mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplans geeignete Flächen im Gemeindegebiet als „Konzentrationsflächen Windenergie“ auszuweisen und für den übrigen Außenbereich die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu begründen.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplans erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet in Sinne von § 35 BauGB und ist in der angefügten Übersichtskarte (Anlage), die keine Planaussagen enthält, ersichtlich.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Untermeitingen hat in der Sitzung vom 15.06.2023 den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird nun die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es kann sich daher jeder Bürger in der Zeit

 

vom 28.08.2023 bis 29.09.2023

 

im Rathaus der Gemeinde Untermeitingen sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungs­gemeinschaft Lechfeld, jeweils Von-Imhof-Str. 6, 86836 Untermeitingen, Zimmer 10, 1. Stock, über die Planung informieren und sich zu dieser äußern. Ferner ist die Planung im Internet unter

https://lechfeld.de/untermeitingen/bauen-wohnen-baugebiete-bebauungsplan/

einsehbar.

Parallel zur öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

 

Schutzgut Mensch:

  • Landratsamt Augsburg, Bauleitplanung, Schreiben vom 10.05.2023, mit Anmerkungen zu Abständen von Windkraftanlagen / Konzentrationsflächen zu Siedlungen und den Regelungen in der TA Lärm;
  • Landratsamt Augsburg, Technischer Umweltschutz, Schreiben vom 04.05.2023, mit Anmer­kungen zu den Regelungen der TA Lärm in Bezug auf die Mindestabstände von Windkraft­anlagen zu Wohngebäuden und einem weiteren Untersuchungsbedarf; mit der Feststellung, dass die Umwelteinwirkungen in Bezug auf Lärm und Schattenwurf nicht abschließend qualifizierbar und quantifizierbar sind.

 

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt:

  • Landratsamt Augsburg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 04.05.2023, mit der Feststellung, dass im vorgeschlagenen Windenergiegebiet keine Konflikte mit kollisionsge­fährdeten Vogel- und Fledermausarten gegeben sind; mit dem Hinweis auf aktuelle Daten aus dem Jahr 2020 zu Feld- und Wiesenbrütern, nach denen sich das Sondergebiet „Windkraft“ mit einem Wiesenbrüter-Kernlebensraum überschneidet und in denen mehrere Brutplätze des Kiebitz dokumentiert sind; der Anmerkung, dass die Einstufung der Betroffenheit des Schutzgutes „Arten“ im Umweltbericht nicht gerechtfertigt erscheint;
  • Regionaler Planungsverband Augsburg, Schreiben vom 09.05.2023 mit Hinweisen zu den Zielen des Regionalplanes Augsburg, B I 1.8, B I 3.1 (Z) Erhaltung von Lebensraum und der Artenvielfalt.

 

Schutzgut Landschaft:

  • Landratsamt Augsburg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 04.05.2023, mit Hinweisen zur Sichtbarkeit der Anlagen in der Landschaft.

 

Schutzgut Fläche:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.05.2023, mit Hinweisen zum geringen Flächenverbrauch durch Windkraftanlagen.

 

Schutzgut Wasser:

  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 20.04.2023, mit der Feststellung, dass keine grundsätzlichen wasserwirtschaftlichen Bedenken bestehen.

 

Schutzgut Boden:

  • Landratsamt Augsburg, Fachbereich Bodenschutzrecht, Schreiben vom 10.05.2023, mit Hinweisen zu Altlastenflächen.

 

Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 18.04.2023, mit Hinweisen zur Lage von Bodendenkmälern im Bereich der Konzentrationszone.

 

Übergeordnete Planungen, sonstige bekannte Planungsvorhaben:

  • Regierung von Schwaben, Schreiben vom 09.05.2023, mit Hinweisen zur Lage der Konzentrationszone im regionalen Grünzug des Regionalplans Augsburg; mit dem Hinweis, dass im Plangebiet für zwei Flurstücke ein Vorbescheid auf Kiesabbau vorliegt;
  • Landratsamt Augsburg, Bauleitplanung und Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 10.05.2023 und 04.05.2023; mit Hinweisen zur Lage der Konzentrationszone im regionalen Grünzug des Regionalplans Augsburg;
  • Regionaler Planungsverband Augsburg, Schreiben vom 09.05.2023, mit Hinweisen zu dem Ziel des Regionalplanes Augsburg, B I 2.2 (Z) Regionale Grünzüge.

 

Umweltbericht vom 15.06.2023 zu allen Schutzgütern.

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss­fassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht, oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können ((§3 Abs. 3 BauGB).

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben eingeht, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis Prüfung.

Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

  Anlage Umgriff der FNP-Änderung

  13. FNP-Änderung Planzeichnung

  13. FNP-Änderung Begründung und Umweltbericht

  13. FNP-Änderung Abwägung der Stellungnahmen

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