Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Untermeitingen hat in seiner Sitzung vom 15.06.2023 die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 IG Lechfeld „Sondergebiet Lebens- und Genussmittelproduktion“ beschlossen.
Im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan das 14. Mal geändert.
Der Geltungsbereich für beide Bauleitplanungen umfasst das Grundstück mit der Flur-Nr. 1412/25.
Anlass der Änderung ist die geplante Nutzung einer Kaffeerösterei sowie ergänzender Nutzungen.
Vom Stadtplanungsbüro Opla, Augsburg, wurde ein Vorentwurf der Bebauungsplanänderung mit Satzung, Begründung und Umweltbericht sowie ein Vorentwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erarbeitet.
Die Vorentwürfe wurden vom Gemeinderat am 15.06.2023 gebilligt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es kann sich daher jeder Bürger in der Zeit vom
03.07.2023 bis zum 28.07.2023
im Rathaus der Gemeinde Untermeitingen sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld, jeweils Von-Imhof-Str. 6, 86836 Untermeitingen, Zimmer 10, 1. Stock, über die Planung informieren und sich zu dieser äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
3. Änderung BPlan Nr. 22_Textliche Festsetzungen
3. Änderung BPlan Nr. 22_Planzeichnung
3. Änderung BPlan Nr. 22_Begründung mit Umweltbericht
3. Änderung BPlan Nr. 22 Lärmgutachten
3. Änderung BPlan Nr. 22 Geruchsgutachten (aktuell)
14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Datenschutz-informationspflichten