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Baugebiete
& Bebauungsplan

Gewerbestandort

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 – Sondergebiet Lebens- und Genussmittelproduktion

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

 

Der Gemeinderat Untermeitingen hat in seiner Sitzung vom 15.06.2023 die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 IG Lechfeld „Sondergebiet Lebens- und Genussmittelproduktion“ beschlossen. Gemäß § 3 Abs. 1 i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 03.07.2023 bis 28.07.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Unterrichtung der Behörden durchgeführt.

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flur-Nr. 1412/25 und ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Anlass der Änderung ist die geplante Nutzung einer Kaffeerösterei sowie ergänzender Nutzungen.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren das 14. Mal geändert.

 

Der Gemeinderat Untermeitingen hat in seiner Sitzung vom 07.09.2023 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 IG Lechfeld „Sondergebiet Lebens- und Genussmittel­produktion“ gebilligt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird nun die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 IG Lechfeld „Sondergebiet Lebens- und Genussmittelproduktion“ und die Begründung liegen

 

vom 16.10.2023 bis 17.11.2023

 

im Rathaus der Gemeinde Untermeitingen sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungs­gemeinschaft Lechfeld, Von-Imhof-Str. 6, 86836 Untermeitingen, Zimmer 10, 1. Stock, öffentlich aus. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich über die Planung informieren und sich zu dieser äußern.

Ferner ist die Planung im Internet unter www.lechfeld/untermeitingen/bauen-wohnen-baugebiete-bebauungsplan einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder per einfacher E-Mail an info@lechfeld.de vorgebracht werden.

Parallel zur öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, welche vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Immissionsschutz / Gutachten:

  • „Schalltechnische Untersuchung im Sinne der TA Lärm im Rahmen des Genehmigungs­verfahrens “Bau und Betrieb einer Kaffeeröstanlage” der SUPREMO Café & Rösterei in Untermeitingen“ vom 21.04.2023, BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH, Augsburg
  • „Supremo BB Coffee Company GmbH, Geruchsimmissionsprognose, Bericht Nr. M156011/01“ vom 06.07.2023, Müller-BBM Industry Solutions GmbH, Planegg

Immissionsschutz / Stellungnahmen:

  • Landratsamt Augsburg, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 20.07.2023, mit Anmerkungen zum Fehlen des Genehmigungsantrages nach BImSchG, der eine vollständige Beurteilung ermöglichen würde; mit Anmerkungen zur Wahrnehmungshäufigkeit und zur Beurteilungsgrundlage der Geruchsimmissionsprognose. Mit Hinweisen zu notwendigen Geruchsprog­nosen auf Grundlage eines Genehmigungsantrags nach BImSchG.
  • Bayerischer Bauernverband, Schreiben vom 26.07.2023 mit der Anmerkung, dass landwirtschaftliche Immissionen hinzunehmen sind.

Schutzgut Arten und Lebensräume

  • Landratsamt Augsburg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 26.06.2023, mit Anmerkungen zur Grünordnung und zu den in den Hinweisen vorgeschlagenen nicht standortheimischen Gehölzen; mit Hinweisen zu Einfriedungen, und zur Erhaltung der Durchgängigkeit für Kleintiere.

Schutzgut Boden

  • Landratsamt Augsburg, Bodenschutz, Schreiben vom 26.07.2023, mit Anmerkungen zum Altlastenkataster (kein Eintrag).

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben eingeht, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis Prüfung.

Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

  3. Änderung BPlan Nr. 22 – Planzeichnung

  3. Änderung BPlan Nr. 22 – Textliche Festsetzungen

  3. Änderung BPlan Nr. 22 – Begründung mit Umweltbericht

  3. Änderung BPlan Nr. 22 – Geruchsgutachten

  3. Änderung BPlan Nr. 22 – Lärmgutachten

  Datenschutz-Informationspflichten

Adresse & Kontakt

Von-Imhof-Straße 6

86836 Untermeitingen

 

Telefon: 08232 5009 0

E-Mail: info@lechfeld.de

Erreichbarkeiten

Mo, Mi, Fr:   8 bis 12 Uhr

Mo:   14 bis 17 Uhr

Mi:   14 bis 18 Uhr

oder mit persönlicher Terminvereinbarung