Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Klosterlechfeld hat in seiner Sitzung vom 15.12.2021 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Fl.-Nr. 1325 sowie der Fl.-Nr. 1400/3, beide Gemeinde Klosterlechfeld, Gemarkung Untermeitingen und wird folgendermaßen begrenzt:
im Norden durch die St 2027, im Osten durch Waldflächen, im Westen durch die parallel zur B 17 verlaufende Lechstraße und im Süden durch eine Wiese, die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Vorrangfläche für den Kiesabbau dargestellt ist.
Der Geltungsbereich ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Ziel der Änderung ist es, die Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes der Gemeinden Graben, Klosterlechfeld, Untermeitingen und Obermeitingen planrechtlich vorzubereiten.
Vom Planungsbüro Jestaedt + Partner aus München wurde ein Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet, der in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2021 gebilligt wurde.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Planzeichnung und Begründung liegen
vom 29.08.2023 bis 02.10.2023
im Rathaus der Gemeinde Klosterlechfeld, Bayernstraße 1, 86836 Klosterlechfeld sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld, Von-Imhof-Str. 6, 86836 Untermeitingen, Zimmer 10, 1. Stock, öffentlich aus. Ferner ist die Planung im Internet unter https://lechfeld.de/klosterlechfeld/bauen-wohnen/ einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder per einfacher E-Mail an info@lechfeld.de vorgebracht werden.
Parallel zur öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, welche vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben eingeht, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis Prüfung.
Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches ebenfalls öffentlich ausliegt.
3. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung mit Planzeichnung
Lage – Anlage zur Bekanntmachung
Datenschutz-Informationspflichten