Bekanntmachung
für die
Gemeinde Untermeitingen
- Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Östlich der Römerstraße“ der Gemeinde Untermeitingen;
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Untermeitingen hat in seiner Sitzung vom 06.04.2023 die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Östlich der Römerstraße“ beschlossen.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flur Nrn. 1801/65, 1801/71 sowie 1801/109 bis 1801/119. Der Umgriff ist der Anlage zur Bekanntmachung zu entnehmen.
Anlass der Änderung ist die Zulassung einer verträglichen Nachverdichtung auf den Grundstücken des Änderungsbereichs. Das Areal umfasst Wohnbauflächen (WA).
Vom Stadtplanungsbüro Opla, Augsburg, wurde ein Entwurf des Bebauungsplanes mit Textlichen Festsetzungen und Begründung erarbeitet. Die Entwürfe wurden vom Gemeinderat am 06.04.2023 gebilligt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es kann sich daher jeder Bürger in der Zeit vom
20.04.2023 bis zum 19.05.2023
im Rathaus der Gemeinde Untermeitingen sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld, jeweils Von-Imhof-Str. 6, 86836 Untermeitingen, Zimmer 10, 1. Stock, über die Planung informieren und sich zu dieser äußern. Ferner ist die Planung im Internet unter www.lechfeld.de einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.