Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Untermeitingen hat in seiner Sitzung vom 06.04.2023 die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Östlich der Römerstraße“ beschlossen.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flur Nrn. 1801/65, 1801/71 sowie 1801/109 bis 1801/119. Der Umgriff ist der Anlage zur Bekanntmachung zu entnehmen.
Anlass der Änderung ist die Zulassung einer verträglichen Nachverdichtung auf den Grundstücken des Änderungsbereichs. Das Areal umfasst Wohnbauflächen (WA).
Vom Stadtplanungsbüro OPLA, Augsburg, wurde ein Entwurf des Bebauungsplanes mit Textlichen Festsetzungen und Begründung erarbeitet. Die Entwürfe wurden vom Gemeinderat am 15.06.2023 gebilligt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es kann sich daher jeder Bürger in der Zeit vom
17.07.2023 bis zum 18.08.2023
im Rathaus der Gemeinde Untermeitingen sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld, jeweils Von-Imhof-Str. 6, 86836 Untermeitingen, Zimmer 10, 1. Stock, über die Planung informieren und sich zu dieser äußern. Ferner ist die Planung im Internet unter www.lechfeld.de einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder per einfacher E-Mail an i.siebeneicher@lechfeld.de vorgebracht werden.
Parallel zur öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, welche vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Boden und Wasser
- Landratsamt Augsburg, Bauleitplanung/Bodenschutz, mit Schreiben vom 22.05.2023, mit Anmerkungen zu Altlasten (nicht bekannt) und keine Anhaltspunkte für das Vorliegen schädlicher Bodenveränderungen
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, mit Schreiben vom 17.05.2023, mit Hinweisen zum Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen und Überflutungen durch wild abfließendes Oberflächenwasser infolge von Starkregen. Mit Vorschlägen zu Festsetzungen für Flächen und Abflussmulden, die aus Gründen der Hochwasservorsorge freizuhalten sind und zu Festsetzungen der Rohfußbodenoberkante und von Tiefgaragenzufahrten. Vorschlag für Hinweise im Bebauungsplan zum Schutz vor Überflutungen infolge von Starkregen. Hinweise zum vorsorgenden Bodenschutz.
Immissionsschutz:
- Bekon Lärmschutz & Akustik GmbH, Schalltechnische Untersuchung (LA03-025- G11-01) mit Datum vom 27.02.2023, Bewertung der Schall-Immissionen von den benachbarten gewerblichen Nutzungen. Ergebnis: die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet und die Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet des Beiblattes 1 zur DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“ werden im gesamten Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Östlich der Römerstraße“ durch sämtliche umliegenden Betriebe für die Tagzeit eingehalten. Dabei wurden die Lärmwerte der tatsächlichen Nutzungen berücksichtig.
- Landratsamt Augsburg, technischer Umweltschutz, Schreiben vom 25.04.2023, mit Anmerkungen zu den Beurteilungsgrundlagen des Gutachtens, die nicht rechtsverbindlich vorliegen. Hinweis auf die Lärmwerte aus den jeweiligen Genehmigungsbescheiden der umliegenden Betriebe, die im Fachgutachten nicht berücksichtigt wurden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben eingeht, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis Prüfung.
Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches ebenfalls öffentlich ausliegt.
4. Änderung BPlan Nr. 3 Textliche Festsetzungen
4. Änderung BPlan Nr. 3 Begründung