Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Klosterlechfeld hat in seiner Sitzung vom 13.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 mit der Bezeichnung „An der Beethovenstraße“ im Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen.
Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Mozartstraße, im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1769/11, 1772/3, 1772/4, 1773/4, 1773 und 1774/1 an der Beethovenstraße, im Norden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1733/21, 1733/22, 1733/25, 1733/26, 1733/4, 1733/8 und 1733/9 an der Schul- und Ringstraße und im Westen durch die Schulstraße begrenzt. Er ist der Anlage Planentwurf zu entnehmen.
Ziel des Bebauungsplans ist es, auf den Grundstücken eine verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Das Areal umfasst Wohnbauflächen (WA).
Vom Stadtplanungsbüro OPLA, Augsburg wurde ein Entwurf des Bebauungsplanes mit Satzung, Begründung und Planzeichnung erarbeitet. Dieser wurde vom Gemeinderat am 17.05.2023 gebilligt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird nun die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es kann sich daher jeder Bürger in der Zeit
vom 24.07.2023 bis 01.09.2023
im Rathaus der Gemeinde Klosterlechfeld, Bayernstraße 1, 86836 Klosterlechfeld sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld, Von-Imhof-Str. 6, 86836 Untermeitingen, Zimmer 10, 1. Stock, über die Planung informieren und sich zu dieser äußern. Ferner ist die Planung im Internet unter https://lechfeld.de/klosterlechfeld/bauen-wohnen/ einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, welche vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Immissionsschutz:
- Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanung, Schreiben vom 31.03.2023, mit dem Hinweis zur Lage des westlichen Teils des Plangebietes in der Zone Ci des im Regionalplan der Region Augsburg festgelegten Lärmschutzbereiches zur Lenkung der Bauleitplanung im Bereich des militärischen Flugplatzes Lechfeld und dass die Ausweisung von Bauflächen mit Wohnnutzung in Bebauungsplänen zur Abrundung vorhandener Wohnbebauung nur zur Schließung von Baulücken zulässig ist. Mit dem Hinweis, dass sich der östliche Teil des Plangebietes innerhalb der Lärmschutzzone B des Lärmschutzbereiches zur Lenkung der Bauleitplanung im Bereich des militärischen Flugplatzes Lechfeld befindet und hier nur eine gewerbliche und industrielle Nutzung zulässig ist.
Schutzgut Boden und Wasser
- Landratsamt Augsburg, Bauleitplanung/Bodenschutz, mit Schreiben vom 13.04.2023, mit Anmerkungen zu Altlasten (nicht bekannt)
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, mit Schreiben vom 13.04.2023, mit Hinweisen zur Niederschlagswasserbeseitigung und Vorschlägen für Festsetzungen zur Versickerung von Niederschlagswasser.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 10.03.2023, mit dem Verweis, dass nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler im Bereich der Planung vorhanden sind.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben eingeht, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis Prüfung.
Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches ebenfalls öffentlich ausliegt.