Der Gemeinderat Klosterlechfeld hat in seiner Sitzung vom 20.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 mit der Bezeichnung „Otto-Wanner-Straße zwischen Schwabmünchner und Elias-Holl-Straße“ beschlossen.
Geltungsbereich
Der Lageplan des Bauamtes vom 20.03.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses (s. beigefügten Lageplan).
Ziel des Bebauungsplans ist es, auf den Grundstücken eine verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Das Areal umfasst Wohnbauflächen (WA).
Der Geltungsbereich wird begrenzt: im Norden durch die Schwabmünchner Straße und die Fl.-Nrn. 1418 und 1298/2; im Westen durch die Fl.-Nrn. 1418 und 1298/2; im Südwesten / Süden durch die Fl.-Nrn. 1419, 1419/4, 1419/24, 1420/4 (TF), 1420 und 1648/5 und im Osten durch die Fl.-Nrn. 1587/6, 1587/3, 1587/2, 1587/1, 1587, 1588, 1589, 1589/1 und 1300/49 (TF).
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Rathaus der Gemeide Klosterlechfeld, Bayernstraße 1, 86836 Klosterlechfeld sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld, Von-Imhof-Str. 6, 86836 Untermeitingen, Zimmer 10, 1. Stock, öffentlich aus.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Hinweis
Der Gemeinderat Klosterlechfeld beschloss in seiner Sitzung vom 20.03.2023 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Otto-Wanner-Straße zwischen Schwabmünchner und Elias-Holl-Straße“ den Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB.