Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4 Abs. 1 i.V. mit § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat Klosterlechfeld hat in seiner Sitzung vom 13.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 mit der Bezeichnung „An der Beethovenstraße“ im Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen.
Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Mozartstraße, im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1769/11, 1772/3, 1772/4, 1773/4, 1773 und 1774/1 an der Beethovenstraße, im Norden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1733/21, 1733/22, 1733/25, 1733/26, 1733/4, 1733/8 und 1733/9 an der Schul- und Ringstraße und im Westen durch die Schulstraße begrenzt. Er ist der Anlage Planentwurf zu entnehmen.
Ziel des Bebauungsplans ist es, auf den Grundstücken eine verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Das Areal umfasst Wohnbauflächen (WA).
Vom Stadtplanungsbüro Opla, Augsburg wurde ein Entwurf des Bebauungsplanes mit Satzung, Begründung und Planzeichnung erarbeitet. Dieser wurde vom Gemeinderat am 13.02.2023 gebilligt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es kann sich daher jeder Bürger in der Zeit
vom 13.03.2023 bis 17.04.2022
im Rathaus der Gemeinde Klosterlechfeld, Bayernstraße 1, 86836 Klosterlechfeld sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld, Von-Imhof-Str. 6, 86836 Untermeitingen, Zimmer 10, 1. Stock, über die Planung informieren und sich zu dieser äußern. Ferner ist die Planung im Internet unter www.lechfeld.de einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben eingeht, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis Prüfung.
Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bebauungsplan Nr. 19 Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 19 Planzeichnung