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Bebauungsplan Nr. 24 „Tankstellensiedlung C“, Gemeinde Klosterlechfeld

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 24 „Tankstellensiedlung C –Nördlich der Schwabstadler Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 02.05.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 „Tankstellensiedlung C – Nördlich der Schwabstadler Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.07.2025 bekannt gemacht.

In der Sitzung vom 19.01.2026 hat der Gemeinderat den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 24 „Tankstellensiedlung C – Nördlich der Schwabstadler Straße“ in der Fassung vom 19.01.2026 gebilligt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf zum Bebauungsplan, bestehend aus Textliche Festsetzungen (Teil A) und Planzeichnung (Teil B) kann mit der Begründung (Teil C) sowie dem Inhalt der Bekanntmachung im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 10.02.2025 bis einschließlich 12.03.2025

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Klosterlechfeld unter www.lechfeld.de/klosterlechfeld/bauen-wohnen eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld (Von-Imhof-Str. 6, 86836 Untermeitingen, Zimmer 10, 1. Stock) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag, Mittwoch und Freitag   von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Montag                                             von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
und am Mittwoch                           von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (ab20-bauverwaltung@lechfeld.de); bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 13a BauGB erfolgt parallel.

  A_Textliche Festsetzung

  B_Planzeichnung

  C_Begründung

  Bekanntmachung

Adresse & Kontakt

Bayernstraße 1

86836 Klosterlechfeld

 

Telefon: 08232 2343

E-Mail: info@klosterlechfeld.de

Öffnungszeiten

Mo bis Do          8:00 bis 12:00 Uhr
Do                     15:30 bis 18:30 Uhr

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