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Bebauungsplan Nr. 42 – Aufhebungssatzung für einen Teilbereich

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Westlich des Lechrings I“ –

Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Gemeinderat Untermeitingen hat in seiner Sitzung vom 02.11.2023 die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 42 „Westlich des Lechrings I“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.

 

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1829 und 1820/10 und ist dem Plan “BPlan Nr. 42 – Geltungsbereich” zu entnehmen.

Anlass der Teilaufhebung ist die Erweiterung der Schulturnhalle, die geringfügig in den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 42 hinein ragt. Der Bebauungsplan setzt in diesem Bereich öffentliche und private Grünflächen sowie Wegeverbindungen fest.

 

Der Gemeinderat Untermeitingen hat in seiner Sitzung vom 02.11.2023 den Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 42 „Westlich des Lechrings I“ gebilligt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 42 „Westlich des Lechrings I“ und die Begründung liegen

 

vom 20.11.2023 bis 21.12.2023

 

im Rathaus der Gemeinde Untermeitingen sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungs­gemeinschaft Lechfeld, Von-Imhof-Str. 6, 86836 Untermeitingen, Zimmer 10, 1. Stock öffentlich aus. Jedermann kann sich während der allgemeinen Öffnungszeiten persönlich über die Planung informieren und sich zu dieser äußern.

Ferner ist die Planung im Internet unter www.lechfeld.de einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder per einfacher E-Mail an info@lechfeld.de vorgebracht werden.

 

Parallel zur öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, welche vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können

 

 

  Teilaufhebung BPlan Nr. 42 – Textliche Festsetzungen, Planzeichnung

  Teilaufhebung BPlan Nr. 42 – Begründung

  Teilaufhebung BPlan Nr. 42 – Geltungsbereich

Adresse & Kontakt

Von-Imhof-Straße 6

86836 Untermeitingen

 

Telefon: 08232 5009 0

E-Mail: info@lechfeld.de

Erreichbarkeiten

Mo, Mi, Fr:   8 bis 12 Uhr

Mo:   14 bis 17 Uhr

Mi:   14 bis 18 Uhr

oder mit persönlicher Terminvereinbarung