Bekanntmachung der Verordnung für den Faschingsdienstag

Das Wappen der Gemeinde Klosterlechfeld.

Der Gemeinderat Klosterlechfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.01.2025 die Verordnung der Gemeinde Klosterlechfeld für den Faschingsdienstag beschlossen.

 

Die Verordnung wird im Rathaus der Gemeinde Klosterlechfeld sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld (1. Stock, Zi.Nr.: 16), Von-Imhof-Straße 6, 86836 Untermeitingen, vom 24.01.205 bis 10.02.2025 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aufgelegt und auf diese Weise ortsüblich bekannt gemacht.

 

   Bekanntmachung