Pfui Frauchen, Pfui Herrchen! Der Haufen gehört in die Tüte und die Tüte in den Müll!
Aus gegebenem Anlass müssen wir leider darauf hinweisen, dass jeder Hundehalter dazu verpflichtet ist, beim Ausführen des Tieres dessen Hinterlassenschaften einzusammeln und ordnungsgemäß über den Restmüll bzw. über den Belloo-Abfallbehälter zu entsorgen. Die Gemeinde Klosterlechfeld unterstützt die Hundehalter durch das Aufstellen sogenannter „Dogstations“, in welchen Beutel zur Entsorgung des Hundekotes ebenso vorhanden sind wie die Möglichkeit der kostenfreien Beseitigung desselbigen.
Standorte:
11 Standorte sind im Ortsplan mit einem orangefarbigen Kreis gekennzeichnet:
Nordstraße
Eichendorfstraße Ecke Südlagerstraße
Schwabstadler Straße
Finkenweg Ecke Schulstraße
Kaspar-Feichtmayr-Weg
Crescentia-Weg
Wasserwerk
Bahnhofstraße
Bahnhofstraße
Am Sportplatz
Am Sportplatz
Wir appellieren daher an die Hundebesitzer, sich entsprechend zu verhalten und Verantwortung zu übernehmen. Bitte beachten Sie, dass Kinderspielplätze, Gehwege, Straßen, Schulhöfe, Schulwiesen und sonstige öffentliche Flächen sowie Nachbars Garten keine geeigneten Hundetoiletten sind. Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen, ist gemäß der Verordnung über das Halten von Hunden verboten.
Auszug aus der Verordnung über das Halten von Hunden:
§ 5 Hinweis auf andere Rechtsvorschriften
(7) Öffentliche Straßen, Wege und Plätze’ dürfen nicht durch Hundekot verunreinigt werden (§ 3 Abs. 2b der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Gemeinde Klosterlechfeld vom 16.03.1994). Verunreinigungen, die durch den Hund hervorgerufen wurden, sind ohne Aufforderung unverzüglich und ordnungsgemäß durch den Hundehalter oder die Person, die den Hund zum jeweiligen Zeitpunkt in Gewahrsam hat, zu beseitigen (Art. 16 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz).