Baugebiete
& Bebauungsplan

Gewerbestandort

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 21 „Tankstellensiedlung A – Eichendorffstraße Nord und Adalbert-Stifter-Straße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Klosterlechfeld hat in der Sitzung vom 24.04.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Tankstellensiedlung A – Eichendorffstraße Nord und Adalbert-Stifter-Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 10.01.2025 bis zum 10.02.2025 und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.12.2024 bis zum 27.01.2025.

In der Sitzung vom 05.05.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Klosterlechfeld den geänderten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 21 „Tankstellensiedlung A – Eichendorffstraße Nord und Adalbert-Stifter-Straße“ in der Fassung vom 05.05.2025 gebilligt und eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf zum Bebauungsplan, bestehend aus Textliche Festsetzungen (Teil A) und Planzeichnung (Teil B) kann mit der Begründung (Teil C) sowie dem Inhalt der Bekanntmachung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 12.05.2025 bis einschließlich 13.06.2025

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Klosterlechfeld unter https://lechfeld.de/bebauungsplan-21-tankstellensiedlung-a-gemeinde-klosterlechfeld eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld (Von-Imhof-Str. 6, 86836 Untermeitingen, Zimmer 23, 2. Stock) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus:

Montag, Mittwoch, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Montag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
und am Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen werden auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich gemacht.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (n.weyer@lechfeld.de); bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Begründung mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Biodiversität und artenschutzrechtliche Belange, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Mensch, Landschaft, Kultur und Sachgüter.

Bereits vorliegende Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

A_2025-05-07_TF_24062

B_2025-05-07_P_24062

C_2025-05-07_B_24062

2025-05-07_Umweltbezogenen Stellungnahmen 4-2_24062

2025-05-08_Scan_Bekanntmachung_3-2_BP21-KLL_uz

Adresse & Kontakt

Bayernstraße 1

86836 Klosterlechfeld

 

Telefon: 08232 2343

E-Mail: info@klosterlechfeld.de

Öffnungszeiten

Mo bis Do          8:00 bis 12:00 Uhr
Do                     15:30 bis 18:30 Uhr