Feiertag Mariä Himmelfahrt am 15. August

Das Wappen der Gemeinde Klosterlechfeld.

Gemäß Art. 1 Abs. 1 Ziffer 2 FTG ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag, in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung.

 

Das Bayerische Landesamt für Statistik hat gemäß Art. 1 Abs. 3 FTG auf Grundlage der Ergebnisse des Zensus 2022 festgestellt, in welchen Gemeinden mehr katholische als evangelische Einwohnerinnen und Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Zum amtlichen Stichtag, den 15. Mai 2022 waren in der Gemeinde Klosterlechfeld mehr katholische als evangelische Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet.

 

Aufgrund dieser Feststellung wird bekannt gegeben, dass Mariä Himmelfahrt jeweils am 15. August in der Gemeinde Klosterlechfeld ein gesetzlicher Feiertag ist.

 

 

   Bekanntmachung