Das Wärmeplanungsgesetz nimmt die Kommunen in die Pflicht: bis zum 30.06.2028 sind Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern verpflichtet, eine Wärmeplanung vorzulegen.
Die Gemeinden Untermeitingen und Klosterlechfeld werden in den nächsten Jahren ebenfalls eine Wärmeplanung erarbeiten, konkrete Planungen bestehen jedoch noch nicht.
Eine Wärmeplanung der Gemeinden wird vermutlich frühestens in 2 bis 3 Jahren zum Abschluss kommen.
Sollten Sie Ihre Heizung vor einer kommunalen Wärmeplanung erneuern wollen oder müssen, gilt folgendes:
Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz soll vom 1. Januar 2024 an jede neu eingebaute Heizung künftig mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden können. Ab dem Jahr 2045 soll das Heizen komplett auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
Die Investitionskosten für eine neue Heizung werden von der Bundesregierung gefördert. Zudem können zinsvergünstigte Kredite abgerufen werden.
Ein Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten.html