Ein Großteil der vom Finanzamt zu erledigenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform sind zwischenzeitlich abgearbeitet, rund 90% der Grundstückseigentümer im Zuständigkeitsbereich für die Landkreise Augsburg bzw. Aichach-Friedberg haben einen entsprechenden Grundlagenbescheid erhalten.
Viele der Grundsteuererklärungen wurden vollmaschinell verarbeitet, dies bedeutet, sie wurden ohne Kontrolle durch einen Mitarbeiter des Finanzamts mit den Angaben und Daten veranlagt, wie sie vom Steuerpflichtigen erklärt wurden. Gerade bei diesen Bescheiden ist es nicht auszuschließen, dass unzutreffende Besteuerungsgrundlagen berücksichtigt wurden.
Von denjenigen Eigentümern, denen gegebenenfalls vorhandene Fehler nicht bereits in den Grundlagen-Bescheiden des Finanzamtes aufgefallen sind, werden voraussichtlich erst bei Erhalt des kommunalen Grundsteuerbescheides (Absender Gemeinde) mit Zahlungsaufforderung Fehler oder oder Ungereimtheiten entdecken.
Vor diesem Hintergrund hat das Finanzamt Augsburg-Land einen Antrag zur Berichtigung von fehlerhaften Besteuerungsgrundlagen zur Verfügung gestellt. Diesen „Korrektur-Antrag“ finden Sie dieser Mitteilung unten als Dokument beigefügt.
WICHTIG: Alle Anträge auf Änderung im Zusammenhang mit der Grundsteuer sind zwingend schriftlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Der Antrag wird auch beim Finanzamt Augsburg-Land im Servicezentrum ausgelegt sein.
Grundsteuer 2025: Antrag auf Änderung Besteuerungsgrundlagen
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform 2025 unter: https://www.grundsteuer.bayern.de/
Finanzamt Augsburg-Land
Sieglindenstr. 19
86152 Augsburg
Tel: +49 821 506-02
Zentrale Email-Adresse: poststelle.fa-a-l@finanzamt.bayern.de
Internet: www.finanzamt-augsburg-land.de