Nachdem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 eine Neuregelung erforderte, hat der Bayerische Landtag in seiner Sitzung am 23. November 2021 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz beschlossen.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Dabei entsprechen die Regelungen zur Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) im Wesentlichen dem neuen Bundesrecht. So werden landwirtschaftliche Wohngebäude zukünftig der Grundsteuer B zugeordnet. Allerdings findet ansonsten der Wert eines Grundstücks ab dem Jahr 2025 bei der Berechnung der Grundsteuer (insbesondere bei der Grundsteuer B) keine Berücksichtigung. Hier weicht Bayern vom Bundesrecht ab. Im bayerischen Recht wird die Grundsteuer im Wesentlichen nach Grundstücksgröße und Gebäudefläche berechnet.
Was ist zu tun – Abgabe der Grundsteuererklärung ursprünglich vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022, verlängert bis 31.01.2023
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit
vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Januar 2023
bequem und einfach elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.
Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.
Welche Daten benötige ich für die Grundsteuererklärung?
- Grundstück: Aktenzeichen, Gemarkung, Flurstücksnummer und Flächengröße
Die Bayerische Vermessungsverwaltung unterstützt die Steuerpflichtigen mit Informationen zum Flurstück unter: https://www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html - Wohnfläche: Grundriss, Baupläne
- Nutzflächen: Baupläne
Sie sind steuerlich beraten?
Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung abgegeben werden.
Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Informationen finden Sie unter www.grundsteuerreform.de.
Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von
Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:
089 – 30 70 00 77
In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – bitte sehen Sie aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.
Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?
Das Bayerische Landesamt für Statistik führt in 2022 einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhängig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.
Bayerisches Landsamt für Steuern- Flyer Grundsteuer
Bayerisches Landsamt für Steuern- Was gehört zur Grundsteuererklärung