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Informationen zum Kinderreisepass

Ab 01.01.2024 wird der Kinderreisepass eingestellt, somit können Kinderreisepässe nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Der elektronische Reisepass kann bereits jetzt beantragt werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

 

WELCHE EINSCHRÄNKUNGEN GIBT ES BEI PÄSSEN FÜR KINDER?

Der Pass wird bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig, wenn eine Identifizierung nicht mehr möglich ist, also wenn sich das Kind stark verändert hat und kaum noch Ähnlichkeiten zum Passbild erkennbar sind. Das ist vor allem bei Babys und Kleinkindern der Fall. Wenn es zu starken Unterschieden zwischen dem Passfoto und dem aktuellen Aussehen des Kindes kommt, wird empfohlen, rechtzeitig einen neuen Pass zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.

 

 

PERSONALAUSWEIS ODER REISEPASS?

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt weiterhin ein Personalausweis, der ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden kann. Die Ausstellung eines Personalausweises kostet bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro, der Personalausweis ist sechs Jahre gültig.

Wer bei Antragstellung eines elektronischen Reisepasses, der ebenfalls ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden kann, unter 24 Jahre alt ist, zahlt 37,50 Euro und erhält einen Reisepass, der sechs Jahre gültig ist.

 

 

Personalausweis bis 16 Jahre und Reisepass bis 18 Jahre

zur Beantragung benötigen Sie:

  • ein neues, biometrisches Foto (bitte vom Fotografen oder Passbildautomaten mitbringen)
  • bisherigen Kinderreisepass (wenn vorhanden)
  • Anwesenheit des Kindes mit einem Elternteil
  • Einverständnis aller gesetzlichen Vertreter
  • bei erstmaliger Ausstellung im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld (Untermeitingen und Klosterlechfeld) ist eine Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde vorzulegen. Eine Kopie ist ausreichend
  • beide Ausweise der Eltern (Original oder Kopie) zur Unterschriftenkontrolle