Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 350 Prozentpunkte bzw. für die Grundsteuer B 350 Prozentpunkte. Die Grundsteuer ergibt sich aus dem Messbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Hebesatz.
Der Hebesatz beträgt 310 Prozentpunkte. Die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Messbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Hebesatz.
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