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Neuwahl der Schöffen

Neuwahl der Schöffen

für die Amtsperiode 2024 bis 2028

 

Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern werden im Jahr 2023 die Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt.

 

Gemäß Nr. 1.5 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration vom 27.10.2022 zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) ist die Gemeinde Obermeitingen aufgerufen, dem Amtsgericht Landsberg am Lech für die Wahl des Schöffen mindestens 1 Person vorzuschlagen.

 

Bewerbungen interessierter Bürgerinnen und Bürger zur Ausübung des Schöffenamtes nimmt die Gemeinde Obermeitingen, Hauptstraße 23, 86836 Obermeitingen

 

bis spätestens 15.03.2023 entgegen.

 

 

Für die Schöffenwahl wird erstmals ein einheitliches Bewerbungsformular für Schöffen genutzt, das nach Nr. 1.5 der Schöffenbekanntmachung durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erstellt wurde und das die Gemeinde für die Erfassung der Daten der Bewerber verwenden muss. Das Bewerbungsformular erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Obermeitingen bzw. ist online abrufbar unter https://www.justiz. bayern.de/service/schoeffen

Hier finden Sie auch weitergehende Informationen zum Schöffenamt.

 

  Neuwahl der Schöffen

Adresse & Kontakt

Hauptstraße 23

86836 Obermeitingen

 

Telefon: 08232 23 30

E-Mail: info@obermeitingen.de

Öffnungszeiten

Mi, Mi, Fr        9:30 bis 12:00 Uhr

 

Do                   7:30 bis 12:00 Uhr

              und 16:00 bis 18:30 Uhr