Die Gemeinde Klosterlechfeld hat in ihrer Sitzung am 20.03.2023 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes in der Sitzung am 07.10.2024 in der Fassung vom 07.10.2024 gebilligt.
Hiermit dürfen wir Sie im Auftrag der Gemeinde Klosterlechfeld von der Auslegung in der Zeit vom 11.10.2024 bis einschließlich 11.11.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigen und am Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB beteiligen.
Entsprechend der Vorgaben des beschleunigten Verfahrens (i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB), wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ebenso wie von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Um Abgabe einer Stellungnahme bis MONTAG, den 11. November 2024 wird gebeten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit und senden Sie Ihre Stellungnahme an
Luise.skirde@opla-augsburg.de.
Sollte von Ihnen keine fristgerechte Stellungnahme eingehen, wird Einverständnis mit der Planung angenommen (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 2 S. 5 BauGB sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf Ihren Aufgabenbereich beschränken sollen. Ebenso soll Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung geben werden, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können.
Im Sinne eines sparsamen Ressourcenumgangs erfolgt kein postalischer Versand. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 BauGB soll die Bereitstellung der Unterlagen elektronisch erfolgen.
2024-10-07_Planzeichnung TeilA
2024-10-07_Textliche Festsetzung TeilB
2024-10-07_Entwurf Begründung_TeilC
2024-10-11_Bekanntmachung_gesiegelt