Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern für die Jahre 2024 bis 2028 werden in diesem Jahr wieder Schöffenwahlen durchgeführt. Hierzu haben auch die Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen. Die Festlegung erfolgt in einer der nächsten öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen, die am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind und in Graben wohnen, ausgeübt werden. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Interessierte Personen können bis spätestens 17. April 2023 bei der Gemeinde Graben, Zimmer 4, Frau Spilka, Rathausplatz 1, 86836 Graben ihr Interesse zur Aufnahme in die Vorschlagsliste mitteilen.
Die Bewerbung kann auch schriftlich oder per Mail renate.spilka@graben erfolgen.
Das Formular finden Sie unter
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/schoeffen/formular_bewerbung_sch%C3%B6ffe_barrierefrei.pdf
oder hier Formular_Schöffenwahl
Die Bewerbungsfrist für das Amt als Jugendschöffe endet am 20. Februar 2023.