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Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 bis 2028

Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern für die Jahre 2024 bis 2028 werden in diesem Jahr wieder Schöffenwahlen durchgeführt. Hierzu haben auch die Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen. Die Festlegung erfolgt in einer der nächsten öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen, die am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind und in Graben wohnen, ausgeübt werden. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Interessierte Personen können bis spätestens 17. April 2023 bei der Gemeinde Graben, Zimmer 4, Frau Spilka, Rathausplatz 1, 86836 Graben ihr Interesse zur Aufnahme in die Vorschlagsliste mitteilen.

Die Bewerbung kann auch schriftlich oder per Mail renate.spilka@graben erfolgen.

Das Formular finden Sie unter
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/schoeffen/formular_bewerbung_sch%C3%B6ffe_barrierefrei.pdf

oder hier Formular_Schöffenwahl

Die Bewerbungsfrist für das Amt als Jugendschöffe endet am 20. Februar 2023.

Formular Jugendschöffe

 

Adresse & Kontakt

Rathausplatz 1

86836 Graben

 

Telefon: 08232 9621-0

E-Mail: poststelle@graben.de

Öffnungszeiten

Mo bis Fr          8 bis 12 Uhr
Di                     15 bis 18 Uhr
Do                    15 bis 17 Uhr