Aktuelles

Ortsplan

Zahlen
& Daten

Gemeindeblatt

Bücherei

KulturPur

Geschichte
& Archiv

Sitzungsprotokoll aus der letzten Gemeinderatssitzung

Das Wappen der Gemeinde Graben.

Öffentliche Gemeinderatssitzung 25. Mai 2023
Kurzinfo über die Beschlüsse

 

 

Haushalt 2023

Der Gemeinderat genehmigte den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023. Der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 9,618 Mio. €, der Vermögenshaushalt mit den Investitionen ein Volumen von 7,704 Mio. €.

 

Gründung eines regionalen Energiewerks

Die Städte und Gemeinden des Begegnungslandes Lech-Wertach, ILE Lech-Wertach und VG Stauden haben das Ziel, ein gemeinsames Kommunalunternehmen zu gründen, das einige Vorteile für die beteiligten Kommunen bringen würde (Energie, Grüngut- und Klärschlammverwertung). Um das Unternehmen gründen und starten zu können, ist eine finanzielle Grundausstattung notwendig in Höhe von voraussichtlich 3€/Einwohner über einen Zeitraum von ca. 5 Jahren. Der Gemeinderat fasste dazu folgende Absichtserklärung: der Gemeinderat Graben beschließt, dass sich die Gemeinde Graben an der Gründung eines regionalen Energiewerks Lech-Wertach-Stauden, in der Rechtsform eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) mit den im Sachvortrag genannten Zielsetzungen und Rahmenbedingungen, beteiligen will.

 

PV-Anlagen in Graben

Im Zuge der Energiewende wurden PV-Freiflächenanlagen in einem Abstand von 200m längst von Autobahnen privilegiert. In einer ersten Auskunft teilte das Landratsamt mit, dass die B17 in diesem Sinne als Autobahn gilt. Nachdem die Gemeinde das bezweifelte, hat das Landratsamt beim Ministerium angefragt. Das Ministerium stellte klar, dass für die Eigenschaft als Autobahn deren Widmung nach § 2 Abs. 1 FStrG oder zumindest deren Beschilderung als Autobahn nach der StVO maßgeblich ist. Beides trifft auf die B17 nicht zu, PV-Freiflächenanlagen entlang der B17 sind daher nicht privilegiert und wären nur mit einer gemeindlichen Bauleitplanung möglich.

 

Geothermie auf dem Lechfeld

In der Sitzung vom 19.4.2023 wurde der Gemeinderat über den Antrag der Erdwärme Lechfeld GbR auf Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Lechfeld“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Erteilung gestellt. Den im Feld liegenden Städten und Gemeinden, darunter auch Graben, wurde der Antrag zur Kenntnis übermittelt. Stellungnahmen können bis 15.06.2023 abgegeben werden. Hierbei ist insbesondere von Interesse, ob Bedarf für einen Wärmeanschluss an eine oder mehrere potentielle geothermische Wärmezentralen im Erlaubnisfeld besteht.

Der Gemeinderat einigte sich auf folgende Stellungnahme: das Ziel Nutzung von Erdwärme ist grundsätzlich positiv zu beurteilen, Interesse an einem Wärmenetz für Graben und Lagerlechfeld besteht. Dem Ministerium wird mitgeteilt, dass man die Erlaubnis nicht einem Antragsteller allein für den gesamten Bereich erteilen sollte, sondern das Recht zur Erkundung nach Möglichkeit auf mehrere Antragsteller aufzuteilen. Für die Gemeinden hätte das den Vorteil, dass ein Wettbewerb stattfindet und nicht ein Unternehmen die Konditionen bestimmen kann.

 

Änderung der Bebauungspläne L24 und L25 an der A30

Der Gemeinderat möchte im Bebauungsplan die Möglichkeit eröffnen, dass große Sickerbecken mit PV-Anlagen überbaut werden können, wenn dadurch die Ableitung des Oberflächenwassers nicht gefährdet wird. Die Aufstellung der dazu notwendigen Bebauungsplanänderungen wurde beschlossen. Ebenfalls beschlossen wurde, auf den Ausgleichsflächen Freiflächen-PV zuzulassen.

 

FNP Schwabmünchen, Teilfortschreibung Windenergie

Die Stadt Schwabmünchen hat Gelegenheit gegeben, zur 20. Änderung des FNP „Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenenergieanlagen“ eine Stellungnahme abzugeben. Belange der Gemeinde Graben sind nicht berührt, die Gemeinde stimmt der Änderung zu.

 

Neubeschaffung von Atemschutzgeräten

Die Ausrüstung der Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr Graben muss in zwei Stufen erneuert werden. 2023 müssen 4 Geräte mit Wechselausstattung beschafft werden, 2024 weitere Geräte. Die Kosten liegen bei 21.000 € für die erste Stufe und 17.500 € für die zweite Stufe. Die Beschaffung wurde genehmigt.

 

Baugesuche

Der Gemeinderat erteilte zu folgenden Baugesuchen das Einvernehmen:

Errichtung eines 2m hohen Sichtschutzzaunes, Fuggerstraße 35

Errichtung einer 1,60m hohen Einfriedung, Eichenstraße 28

 

Ausstattung der Grundschule

Die Kinder der Schule haben in einem Auswahlverfahren ein weiteres Spielgerät für den Pausenhof ausgesucht, das Lehrerinnenkollegium hat die Beschaffung weiterer iPads beantragt. Der Gemeinderat war sich einig, für das Spielgerät max. 10.000 € einzuplanen und die Beschaffung von iPads zu unterstützen. Bedarf und Kosten sind noch zu ermitteln.

 

 

 

Adresse & Kontakt

Rathausplatz 1

86836 Graben

 

Telefon: 08232 9621-0

E-Mail: poststelle@graben.de

Öffnungszeiten

Mo bis Fr          8 bis 12 Uhr
Di                     15 bis 18 Uhr
Do                    15 bis 17 Uhr