Die Vorsprache im Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Gewerbeamt, Soziales, Renten) ist weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung oder Absprache möglich!
Zugang zum Gebäude mit Termin erhalten nur Personen erhalten, die einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz FFP2 tragen. Wer aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen kann, wird gebeten, sein Anliegen telefonisch zu klären.
Als hygienische Maßnahme sind nach Zutritt zum Rathaus zwingend die Hände zu desinfizieren. Personen mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Fieber etc.) kann kein Zutritt gewährt werden.