Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Die Gemeinde Klosterlechfeld macht darauf aufmerksam, dass gemäß der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehwegbahnen, im Winter für alle Grundstückseigentümer bzw. deren Beauftragte die Pflicht besteht, auf den Gehbahnen, die an ihr Grundstück angrenzen, Schnee zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Auch wenn keine befestigten oder abgegrenzten Gehbahnen vorhanden sind, muss entlang der Grundstücke auf Straßen ein mindestens 1,0 m breiter Streifen von Schnee und Eis freigehalten werden. Außerdem sind Schnee, Reif und Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, zu bestreuen.

 

Die Pflicht zur Sicherung der Gehbahnen besteht an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr. Diese Sicherungsmaßnahmen sind, wenn erforderlich, bis 20.00 Uhr zu wiederholen.

 

Der geräumte Schnee und die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

 

Die Gemeinde weist darauf hin, dass bei evtl. Unfällen der Verpflichtete zur Haftung herangezogen werden kann.

Weitere aktuelle Meldungen aus unserer Gemeinde

Logo der Bundeswehr

Schieß- und Sprengwarnung - Standortübungsplatz Lechfeld

Der Standortälteste Lechfeld-Augsburg gibt bekannt, dass am 22.10.2026 von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr auf dem Standortübungsplatz Lechfeld geschossen oder gesprengt wird.   Der Standortübungsplatz LECHFELD ist ein militärisches Sperrgebiet, welches ohne schriftliche Genehmigung weder betreten noch befahren werden darf. Das Verbot gilt auch außerhalb der Schieß- und Sprengzeiten. Zur Absicherung       des      Gefahrenbereiches       sind Schranken        […]
weiterlesen

Rattenbekämpfung

Ein Schädlingsbekämpfungsinstitut führt in der Gemeinde Untermeitingen und Klosterlechfeld eine Rattenbekämpfung durch. Die Besitzer sämtlicher von Ratten befallener Anwesen werden gebeten, jeden Rattenbefall unverzüglich in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld, Rathaus Untermeitingen, Von-Imhof-Straße 6, Telefon 08232/5009-119, Zimmer 13, anzuzeigen. Die entstehenden Kosten werden von der Gemeinde getragen.   Wir bitten die Besitzer der Anwesen, dem […]
weiterlesen