Die Müllgebühren müssen vom Abfallwirtschaftsbetrieb aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung, aber auch aufgrund des Wegfalls der Deponieeinnahmen, erstmals seit dem Jahr 1996 moderat angepasst werden.
Art | Bisher monatlich | Ab 01.07.2021 monatlich |
Grundgebühr WE bzw. AS | 4,65 € | 5,40 € |
80 l – 14-tägig | 3,84 € | 4,43 € |
120 l – 14-tägig | 5,76 € | 6,64 € |
240 l – 14-tägig | 11,52 | 13,28 € |
770 l – 14-tägig | 42,05 € | 48,52 € |
770 l – wöchentl. | 84,10 € | 97,04 € |
1100 l – 14-tägig | 60,10 € | 69,35 € |
1100 l – wöchentl. | 120,20 € | 138,70 € |
BioEnergieTonne seit 2013 gebührenfrei!
Grundsätzlich gebührenfrei; die unten genannte Gebühr fällt nur bei Überschreitung des gebührenfreien Maximalvolumens an, s. Gebührensatzung § 4 Abs. 4
Gefäßveränderungsgebühr seit 2013!
Da Gefäßveränderungen der Abfalltonnen stets mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sind, erhebt der Abfallwirtschaftsbetrieb ab 2013 eine sog. Gefäßveränderungsgebühr von 20,00 Euro. Diese Gebühr fällt an, wenn pro Gefäßart und Kalenderjahr mehr als eine Änderung (Anzahl, Größe oder Leerungsfolge der Müllgefäße) veranlasst wird.
Eine Gefäßveränderung (Ab-, Um- bzw. Anmeldung) ist pro Jahr gebührenfrei.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 310 Prozentpunkte bzw. für die Grundsteuer B 340 (ab 2018) Prozentpunkte. Die Grundsteuer ergibt sich aus dem Messbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Hebesatz.
Der Hebesatz beträgt 340 Prozentpunkte. Die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Messbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Hebesatz.
Grundsätzlich mitzubringen sind:
Bei allen Rechtsformen ist zu beachten, dass bei erlaubnispflichtigen bzw. handwerklichen Tätigkeiten die entsprechenden Erlaubnisse oder die Eintragung in die Handwerksrolle in Kopie vorzulegen sind. Bei deutscher Staatsangehörigkeit ist ein Personalausweis und bei einer
ausländischen Staatsangehörigkeit der Pass mit Aufenthaltserlaubnis bzw. –berechtigung vorzulegen.
Einzelunternehmen:
Eine einzelne nat. Person gründet ein Gewerbe
Gebühr: 35,00€
OHG (Offene Handelsgesellschaft):
Besteht aus min. 2 Personen, für jede Person ist ein Anmeldeformular auszufüllen
Mitzubringen sind:
Auszug aus dem Handelsregister Abteilung A (HRA) in Kopie
Gesellschaftervertrag
Gebühr: je Gesellschafter 35,00€
KG (Kommanditgesellschaft):
Jeder persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) und jeder Kommanditist mit Geschäftsführungsbefugnis muss eine Anmeldung erstatten!
Mitzubringen sind:
Auszug aus dem Handelsregister Abteilung A (HRA) in Kopie
Gesellschaftervertrag
Gebühr: je Gesellschafter 35,00€
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung):
Eine GmbH ist eine juristische Person. Anzeigepflichtig ist die GmbH und deren Geschäftsführer.
Mitzubringen sind:
die persönlichen Daten der Geschäftsführer
Ausweis der Geschäftsführer
Auszug aus dem Handelsregister Abteilung B (HRB) in Kopie
Gebühr: 40,00€
GmbH & Co.KG:
Es handelt sich hier um eine Personengesellschaft. Anzeigepflichtig ist somit die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Co.KG
Mitzubringen sind:
die persönlichen Daten der Geschäftsführer
Ausweis der Geschäftsführer
Auszug aus dem Handelsregister der GmbH (HRB) in Kopie
Auszug aus dem Handelsregister der GmbH & Co.KG (HRA ) in Kopie
Gebühr: 40,00 €
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Besteht aus min. 2 Personen, für jede Person ist ein Anmeldeformular auszufüllen
GbR kann keinen Fantasienamen wie z. B. Autohandel GbR haben, es müssen immer die Inhaber ersichtlich sein z. B. Hans Mustermann & Maria Mustermann GbR, Hans und Maria Mustermann GbR, Autohandel
Gebühr: je anzumeldende Person 35,00 €
AG (Aktiengesellschaft)
Hier werden keine persönlichen Daten benötigt, da hier Vorstände fungieren
Mitzubringen sind:
Auszug aus dem Handelsregister Abteilung B (HRB) in Kopie
Gebühr 35,00 €
Erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe und Handwerksbetriebe
Erlaubnispflichtige Gewerbe sind zum Beispiel:
Die Erlaubnis wird durch das Landratsamt Augsburg erteilt.
Handwerksbetriebe
Wer sich in einem Handwerksberuf selbständig machen möchte, muss im Besitz der dafür notwendigen Voraussetzungen sein (z.B. Meisterprüfung, vergleichbar andere anerkannte Prüfung – Ing. – oder Ausnahmebewilligung).
Spezielle Auskünfte erteilt hier die Handwerkskammer für Schwaben.
Um einen Handwerksbetrieb anzumelden, muss die o.g. Erlaubnis vorliegen!
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR)
Die Antragstellung soll persönlich erfolgen. Sind Sie verhindert, kann auch eine andere Person mittels einer Vollmacht das GZR bei uns beantragen. Hier unterscheidet man zwei Formen:
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird bei uns beantragt, doch die Bearbeitung erfolgt durch den Bundesgerichtshof in Bonn. Dies nimmt etwa 10 bis 14 Tage in Anspruch. Bitte berücksichtigen Sie dies zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Kosten für das GZR betragen 13,00 €
Falls das GZR an eine andere Behörde zu richten ist, denken Sie bitte an die genaue Anschrift dieser Stelle. Nur so ist eine korrekte Zustellung möglich.
Eine Ummeldung ist durchzuführen bei:
Eine Abmeldung ist durchzuführen bei:
Die Gebühr für die Gewerbemeldung ist in bar zu entrichten. Kartenzahlung ist nicht möglich!
1,18 Euro pro cbm Wasser, plus 20,00 Euro Grundgebühr im Jahr.
Gebühren bis 31.12.2017:
Verbrauchsgebühr: 1,50 Euro pro cbm Wasser
Grundgebühr: 48,00 Euro Grundgebühr im Jahr
zuzüglich Umsatzsteuer (7 %).
Gebühren ab 01.01.2018:
Verbrauchsgebühr: 1,50 Euro pro cbm Wasser
Grundgebühr: | bis 4 cbm/h (Q3 4) | 60,00 € |
bis 10 cbm/h (Q3 10) | 90,00 € | |
bis 16 cbm/h (Q3 16) | 120,00 € |
zuzüglich Umsatzsteuer (7 %)
Mittagsbetreuung der Grundschulkinder:
Mittagsverpflegung
4,00 Euro
Ermäßigung um die Hälfte der Gebühr für Jagdhunde nach Ablegen der Brauchbarkeitsprüfung bzw. Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden, oder der Züchtersteuer unterliegen.
Der jährliche Unkostenbeitrag für ein Grab beträgt derzeit 30,00 Euro.