Baugebiete
& Bebauungsplan

Gewerbestandort

Wirtschaftsstandort Graben

Die Gemeinde Graben liegt 25 km südlich von Augsburg auf dem Lechfeld. Die Gemeinde ist verkehrstechnisch optimal erschlossen durch die 4-spurig ausgebaute Bundesstraße B 17 mit Anbindung an die A 8 München-Stuttgart im Norden (30 km) und die A 96 München-Lindau im Süden (15 km).
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Durch die Gemeinde verlΓ€uft die Bahnlinie Augsburg-Landsberg. Graben ist durch die Bahnhaltepunkte Lagerlechfeld und Gewerbepark Graben an den ΓΆffentlichen Nahverkehr angebunden.
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Mit einer GewerbeflÀche von 60 ha mit Vollanschluss an die B 17 über die Kreisstraße A 30 ist Graben inzwischen ein großer Logistikstandort mit namhaften Betrieben wie Amazon, DHL, Hermes und Lidl. Ein kleines Gewerbegebiet am westlichen Ortsrand von Lagerlechfeld rundet das gewerbliche Angebot mit einem vielfÀltigen Spektrum an Betrieben und Branchen ab.
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Die GewerbeflΓ€chen sind inzwischen vermarktet. Die Ausweisung neuer FlΓ€chen ist nicht geplant. Stand Februar 2021 kann die Gemeinde daher keine FlΓ€chen anbieten.

WirtschaftsfΓΆrderung

UnterstΓΌtzung bei der Ansiedlung, Erweiterung und Bestandserhaltung

Im Bereich WirtschaftsfΓΆrderung ist die Gemeinde im engen Kontakt mit dem Landkreis Augsburg. Dort bietet das Landratsamt allen Unternehmen, Investoren und ExistenzgrΓΌndern UnterstΓΌtzung bei der Ansiedlung, Erweiterung und Bestandserhaltung.

Gewerbemeldung

SelbstΓ€ndig ist derjenige, der einen Gewerbebetrieb

  • im eigenen Namen
  • auf eigene Rechnung und
  • auf eigene Gefahr (Risiko) fΓΌhrt.

Anzeigepflicht gemÀß § 14 der Gewerbeordnung besteht, wenn ein selbstÀndiger Gewerbebetrieb angefangen wird durch:

  • Neuerrichtung,
  • WiedererΓΆffnung,
  • Kauf oder Pacht,
  • Γ„nderung der Rechtsform,
  • Teilhabereintritt,
  • Übernahme durch Erbfolge oder
  • Verlegung von einer anderen Gemeinde
  • der Betrieb innerhalb der Gemeinde Graben verlegt wird,
  • ein weiteres Gewerbe hinzugenommen wird,
  • der Gegenstand des Gewerbebetriebes gewechselt wird,
  • der Gegenstand des Gewerbes erweitert wird.

Falls es Ihnen nicht mΓΆglich ist, persΓΆnlich zur Gewerbeanmeldung zu erscheinen, kann Ihr Gewerbe auch von einer anderen Person mittels einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht angemeldet werden.

GrundsΓ€tzlich mitzubringen sind:
Bei allen Rechtsformen ist zu beachten, dass bei erlaubnispflichtigen bzw. handwerklichen TΓ€tigkeiten die entsprechenden Erlaubnisse oder die Eintragung in die Handwerksrolle in Kopie vorzulegen sind. Bei deutscher StaatsangehΓΆrigkeit ist ein Personalausweis und bei einer
auslΓ€ndischen StaatsangehΓΆrigkeit der Pass mit Aufenthaltserlaubnis bzw. –berechtigung vorzulegen.

Einzelunternehmen:
Eine einzelne nat. Person grΓΌndet ein Gewerbe
GebΓΌhr: 35,00€

OHG (Offene Handelsgesellschaft):
Besteht aus min. 2 Personen, fΓΌr jede Person ist ein Anmeldeformular auszufΓΌllen

Mitzubringen sind:
Auszug aus dem Handelsregister Abteilung A (HRA) in Kopie
Gesellschaftervertrag
GebΓΌhr: je Gesellschafter 35,00€

KG (Kommanditgesellschaft):
Jeder persΓΆnlich haftende Gesellschafter (KomplementΓ€r) und jeder Kommanditist mit GeschΓ€ftsfΓΌhrungsbefugnis muss eine Anmeldung erstatten!

Mitzubringen sind:
Auszug aus dem Handelsregister Abteilung A (HRA) in Kopie
Gesellschaftervertrag
GebΓΌhr: je Gesellschafter 35,00€
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GmbH (Gesellschaft mit beschrΓ€nkter Haftung):
Eine GmbH ist eine juristische Person. Anzeigepflichtig ist die GmbH und deren GeschΓ€ftsfΓΌhrer.

Mitzubringen sind:
die persΓΆnlichen Daten der GeschΓ€ftsfΓΌhrer
Ausweis der GeschΓ€ftsfΓΌhrer
Auszug aus dem Handelsregister Abteilung B (HRB) in Kopie
GebΓΌhr: 40,00€

GmbH & Co.KG:
Es handelt sich hier um eine Personengesellschaft. Anzeigepflichtig ist somit die GmbH als persΓΆnlich haftende Gesellschafterin der Co.KG

Mitzubringen sind:
die persΓΆnlichen Daten der GeschΓ€ftsfΓΌhrer
Ausweis der GeschΓ€ftsfΓΌhrer
Auszug aus dem Handelsregister der GmbH (HRB) in Kopie
Auszug aus dem Handelsregister der GmbH & Co.KG (HRA ) in Kopie
GebΓΌhr:Β 40,00 €

GbR (Gesellschaft bΓΌrgerlichen Rechts)
Besteht aus min. 2 Personen, fΓΌr jede Person ist ein Anmeldeformular auszufΓΌllen
GbR kann keinen Fantasienamen wie z. B. Autohandel GbR haben, es mΓΌssen immer die Inhaber ersichtlich sein z. B. Hans Mustermann & Maria Mustermann GbR, Hans und Maria Mustermann GbR, Autohandel

GebΓΌhr: je anzumeldende Person 35,00 €

AG (Aktiengesellschaft)
Hier werden keine persΓΆnlichen Daten benΓΆtigt, da hier VorstΓ€nde fungieren

Mitzubringen sind:
Auszug aus dem Handelsregister Abteilung B (HRB) in Kopie
GebΓΌhrΒ 35,00 €


Erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe und Handwerksbetriebe

Erlaubnispflichtige Gewerbe sind zum Beispiel:

  • GaststΓ€ttengewerbe
  • Erlaubnis nach Β§ 34 c GewO (Makler- und BautrΓ€ger)
  • Taxikonzession

Die Erlaubnis wird durch das Landratsamt Augsburg erteilt.

Handwerksbetriebe
Wer sich in einem Handwerksberuf selbstΓ€ndig machen mΓΆchte, muss im Besitz der dafΓΌr notwendigen Voraussetzungen sein (z.B. MeisterprΓΌfung, vergleichbar andere anerkannte PrΓΌfung – Ing. – oder Ausnahmebewilligung).

Spezielle AuskΓΌnfte erteilt hier die Handwerkskammer fΓΌr Schwaben.

Um einen Handwerksbetrieb anzumelden, muss die o.g. Erlaubnis vorliegen!

Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR)

Die Antragstellung soll persΓΆnlich erfolgen. Sind Sie verhindert, kann auch eine andere Person mittels einer Vollmacht das GZR bei uns beantragen. Hier unterscheidet man zwei Formen:

  • das GZR fΓΌr natΓΌrliche Personen (Einzelunternehmen)
  • das GZR fΓΌr juristische Personen

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird bei uns beantragt,Β doch die Bearbeitung erfolgt durch den Bundesgerichtshof in Bonn. Dies nimmt etwa 10 bis 14 Tage in Anspruch. Bitte berΓΌcksichtigen Sie dies zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Kosten fΓΌr das GZR betragen 13,00 €

Falls das GZR an eine andere BehΓΆrde zu richten ist, denken Sie bitte an die genaue Anschrift dieser Stelle. Nur so ist eine korrekte Zustellung mΓΆglich.

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Die GebΓΌhr fΓΌr die Gewerbemeldung ist in bar zu entrichten. Kartenzahlung ist nicht mΓΆglich!

Eine Ummeldung ist durchzufΓΌhren bei:

  • Verlegung der BetriebsstΓ€tte innerhalb von Graben
  • Aufgabe oder Γ„nderung von TΓ€tigkeiten
  • Erweiterung von TΓ€tigkeiten
  • GebΓΌhrΒ 30,00 €

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Die GebΓΌhr fΓΌr die Gewerbemeldung ist in bar zu entrichten. Kartenzahlung ist nicht mΓΆglich!

Eine Abmeldung ist durchzufΓΌhren bei:

  • Verlegung der BetriebsstΓ€tte in einen anderen Meldebezirk (in dem Abmeldeformular muss die kΓΌnftige GeschΓ€ftsanschrift angegeben werden!)
  • VollstΓ€ndige Abmeldung
  • Wechsel der Rechtsform (wenn z. B. aus Einzelunternehmen GmbH wird, muss der zukΓΌnftige Inhaber/Name angegeben werden!)
  • Eventuell Vorlage des Handelsregisterauszuges
  • GebΓΌhr 25 €

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Die GebΓΌhr fΓΌr die Gewerbemeldung ist in bar zu entrichten. Kartenzahlung ist nicht mΓΆglich!

Adresse & Kontakt

Rathausplatz 1

86836 Graben

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Telefon: 08232 9621 0

E-Mail: poststelle@graben.de

Γ–ffnungszeiten

Mo bis FrΒ Β Β  Β  Β  Β  8 bis 12 Uhr
Di Β  Β  Β  Β  Β  Β Β  Β Β  Β  Β  15 bis 18 Uhr
Do Β  Β  Β  Β  Β  Β Β  Β  Β  Β  15 bis 17 Uhr