Die Gemeinde Graben liegt 25 km südlich von Augsburg auf dem Lechfeld. Die Gemeinde ist verkehrstechnisch optimal erschlossen durch die 4-spurig ausgebaute Bundesstraße B 17 mit Anbindung an die A 8 München-Stuttgart im Norden (30 km) und die A 96 München-Lindau im Süden (15 km).
Durch die Gemeinde verläuft die Bahnlinie Augsburg-Landsberg. Graben ist durch die Bahnhaltepunkte Lagerlechfeld und Gewerbepark Graben an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.
Mit einer Gewerbefläche von 60 ha mit Vollanschluss an die B 17 über die Kreisstraße A 30 ist Graben inzwischen ein großer Logistikstandort mit namhaften Betrieben wie Amazon, DHL, Hermes und Lidl. Ein kleines Gewerbegebiet am westlichen Ortsrand von Lagerlechfeld rundet das gewerbliche Angebot mit einem vielfältigen Spektrum an Betrieben und Branchen ab.
Die Gewerbeflächen sind inzwischen vermarktet. Die Ausweisung neuer Flächen ist nicht geplant. Stand Februar 2021 kann die Gemeinde daher keine Flächen anbieten.
Weiterführende Links
Im Bereich Wirtschaftsförderung ist die Gemeinde im engen Kontakt mit dem Landkreis Augsburg. Dort bietet das Landratsamt allen Unternehmen, Investoren und Existenzgründern Unterstützung bei der Ansiedlung, Erweiterung und Bestandserhaltung.
Selbständig ist derjenige, der einen Gewerbebetrieb
Anzeigepflicht gemäß § 14 der Gewerbeordnung besteht, wenn ein selbständiger Gewerbebetrieb angefangen wird durch:
Falls es Ihnen nicht möglich ist, persönlich zur Gewerbeanmeldung zu erscheinen, kann Ihr Gewerbe auch von einer anderen Person mittels einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht angemeldet werden.
Grundsätzlich mitzubringen sind:
Bei allen Rechtsformen ist zu beachten, dass bei erlaubnispflichtigen bzw. handwerklichen Tätigkeiten die entsprechenden Erlaubnisse oder die Eintragung in die Handwerksrolle in Kopie vorzulegen sind. Bei deutscher Staatsangehörigkeit ist ein Personalausweis und bei einer
ausländischen Staatsangehörigkeit der Pass mit Aufenthaltserlaubnis bzw. –berechtigung vorzulegen.
Einzelunternehmen:
Eine einzelne nat. Person gründet ein Gewerbe
Gebühr: 35,00€
OHG (Offene Handelsgesellschaft):
Besteht aus min. 2 Personen, für jede Person ist ein Anmeldeformular auszufüllen
Mitzubringen sind:
Auszug aus dem Handelsregister Abteilung A (HRA) in Kopie
Gesellschaftervertrag
Gebühr: je Gesellschafter 35,00€
KG (Kommanditgesellschaft):
Jeder persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) und jeder Kommanditist mit Geschäftsführungsbefugnis muss eine Anmeldung erstatten!
Mitzubringen sind:
Auszug aus dem Handelsregister Abteilung A (HRA) in Kopie
Gesellschaftervertrag
Gebühr: je Gesellschafter 35,00€
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung):
Eine GmbH ist eine juristische Person. Anzeigepflichtig ist die GmbH und deren Geschäftsführer.
Mitzubringen sind:
die persönlichen Daten der Geschäftsführer
Ausweis der Geschäftsführer
Auszug aus dem Handelsregister Abteilung B (HRB) in Kopie
Gebühr: 40,00€
GmbH & Co.KG:
Es handelt sich hier um eine Personengesellschaft. Anzeigepflichtig ist somit die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Co.KG
Mitzubringen sind:
die persönlichen Daten der Geschäftsführer
Ausweis der Geschäftsführer
Auszug aus dem Handelsregister der GmbH (HRB) in Kopie
Auszug aus dem Handelsregister der GmbH & Co.KG (HRA ) in Kopie
Gebühr: 40,00 €
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Besteht aus min. 2 Personen, für jede Person ist ein Anmeldeformular auszufüllen
GbR kann keinen Fantasienamen wie z. B. Autohandel GbR haben, es müssen immer die Inhaber ersichtlich sein z. B. Hans Mustermann & Maria Mustermann GbR, Hans und Maria Mustermann GbR, Autohandel
Gebühr: je anzumeldende Person 35,00 €
AG (Aktiengesellschaft)
Hier werden keine persönlichen Daten benötigt, da hier Vorstände fungieren
Mitzubringen sind:
Auszug aus dem Handelsregister Abteilung B (HRB) in Kopie
Gebühr 35,00 €
Erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe und Handwerksbetriebe
Erlaubnispflichtige Gewerbe sind zum Beispiel:
Die Erlaubnis wird durch das Landratsamt Augsburg erteilt.
Handwerksbetriebe
Wer sich in einem Handwerksberuf selbständig machen möchte, muss im Besitz der dafür notwendigen Voraussetzungen sein (z.B. Meisterprüfung, vergleichbar andere anerkannte Prüfung – Ing. – oder Ausnahmebewilligung).
Spezielle Auskünfte erteilt hier die Handwerkskammer für Schwaben.
Um einen Handwerksbetrieb anzumelden, muss die o.g. Erlaubnis vorliegen!
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR)
Die Antragstellung soll persönlich erfolgen. Sind Sie verhindert, kann auch eine andere Person mittels einer Vollmacht das GZR bei uns beantragen. Hier unterscheidet man zwei Formen:
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird bei uns beantragt, doch die Bearbeitung erfolgt durch den Bundesgerichtshof in Bonn. Dies nimmt etwa 10 bis 14 Tage in Anspruch. Bitte berücksichtigen Sie dies zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Kosten für das GZR betragen 13,00 €
Falls das GZR an eine andere Behörde zu richten ist, denken Sie bitte an die genaue Anschrift dieser Stelle. Nur so ist eine korrekte Zustellung möglich.
Die Gebühr für die Gewerbemeldung ist in bar zu entrichten. Kartenzahlung ist nicht möglich!
Eine Ummeldung ist durchzuführen bei:
Die Gebühr für die Gewerbemeldung ist in bar zu entrichten. Kartenzahlung ist nicht möglich!
Eine Abmeldung ist durchzuführen bei:
Die Gebühr für die Gewerbemeldung ist in bar zu entrichten. Kartenzahlung ist nicht möglich!