Bekanntmachung der öffentlichen Zustellung

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung nach § 122 Abs 4 der Abgabenordnung, da der Gewerbesteuerbescheid 2022 vom 02.09.2024 und die Mitteilung über Zinsen zur Gewerbesteuerveranlagung 2022 unzustellbar sind.

 

St.-Nr. 125/125/52011

Firma ELT GmbH, Mulzerstr. 182, 86836 Untermeitingen, Ortsteil Lagerlechfeld

 

Personen mit berechtigtem Interesse können im Rathaus Untermeitingen, Von-Imhof-Straße 6, 86836 Untermeitingen, Steueramt, Zimmer 22, 2. Stock,

 

in der Zeit vom 12.08.2026 – 26.08.2026

 

den Bescheid und die Zinsmitteilung einsehen oder abholen.

 

Der Gewerbesteuerbescheid 2022 und die Mitteilung für die Zinsen zur Gewerbesteuerveranlagung 2022 werden auf diese Weise ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

 

Bekanntmachung

Kreiert von Baumkrone Werbeagentur