Der Gemeinderat Klosterlechfeld hat mit dem Beschluss vom 18.11.2024 den Bebauungsplan Nr. 20 „Otto-Wanner-Straße zwischen Schwabmünchner und Elias-Holl-Straße“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 20 „Otto-Wanner-Straße zwischen Schwabmünchner und Elias-Holl-Straße“ in Kraft.
Bekanntmachung_des Satzungsbeschlusses
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Gemeinde Klosterlechfeld, Bayernstraße 1, 86836 Klosterlechfeld und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld, Von-Imhof-Straße 6, 86836 Untermeitingen, 2. Stock, Zimmer 23, während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld sind:
Montag, Mittwoch und Freitag von 8 Uhr – 12 Uhr,
Montag von 14 Uhr – 17 Uhr,
Mittwoch von 14 Uhr – 18 Uhr.