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Sperrgebiet im Umgriff der Lechfeldkaserne und des NATO-Flugplatzes Lechfeld

Der Standortälteste Lechfeld-Augsburg, Oberstleutnant Rüdiger Bieler, möchte die Bevölkerung an das militärische Sperrgebiet auf dem Standortübungsplatz zwischen der Ulrich-Kaserne im Norden und Schwabstadl im Süden erinnern.

 

Vorsicht Blindgänger! Lebensgefahr!

 

Auch außerhalb des Übungsbetriebes kann es durch die unsachgemäße Handhabung möglicherweise vorhandener Munition und Munitionsteile zu lebensgefährlichen Verletzungen kommen. Aus diesem Grund ist das unbefugte Betreten oder Befahren des Militärgeländes sowohl auf als auch abseits der Zufahrtsstraßen für die Zivilbevölkerung strengstens untersagt. Das Sperrgebiet ist unmissverständlich mit zahlreichen Schildern sowie Schranken gekennzeichnet.

 

Der Einsatz von Drohnen ohne vorherige Genehmigung in der näheren Umgebung des Flugplatzes ist gemäß §21 Luftverkehrs-Verordnung verboten.
Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000,-€.

 

Bei Kontrollen des Standortübungsplatzes durch Feldjägerstreifen oder das Standortpersonal werden jedoch immer wieder Verstöße festgestellt. Diese stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die dokumentiert und zur Anzeige gebracht werden.

 

Oberstleutnant Bieler bittet auch alle Eltern, ihre Kinder auf das Verbot und die Gefahr für Leib und Leben hinzuweisen.

 

 

  Pressemitteilung der Bundeswehr

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